Die bisherige Arbeitsmedizinische Untersuchung H9 Baumarbeiten wird mit der Neuregelung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), einer Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), zum 01.04.2011 nicht mehr in dieser Form angeboten. Die bisherige Untersuchung H9 bestand aus einer Vorsorge- und Eignungskomponente, dies ist aber nach dem Willen des Gesetzgebers zukünftig nicht mehr möglich.
Ab sofort braucht jeder Teilnehmer einen gültigen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung für gefährliche Baumarbeiten mit Absturzgefahr nach dem Grundsatz VSG 1.1 §2 und VSG 4.2 §2 durch einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin
Die Gartenbau Berufsgenossenschaft empfiehlt für Ärzte als Nachweis der Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten mit Absturzgefahr den Untersuchungsinhalt der Grundsätze G41 und G25:
G25: Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (motorbetriebener Geräte)
G41: Arbeiten mit Absturzgefahr