Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) wurde festgelegt, dass eine Person nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben darf, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Nachweis verfügt. Dieser Lehrgang bietet die Möglichkeit, sich entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung im Pflanzenschutz weiter zu bilden. Die Veranstaltung befähigt zur Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde.
Sachkunde Pflanzenschutz – SPS
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