Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nürnberger Schule

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Lehrgänge/Seminare) erfolgt schriftlich oder online und bezieht sich jeweils auf die Veranstaltung insgesamt. Ausnahmen gelten nur, wenn dies in der Seminarbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist. 

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und mit einer Buchungsbestätigung beantwortet. Eine Platzzusage kann erst erfolgen, wenn der Teilnehmer die erforderlichen Zulassungsunterlagen zugesandt hat. Bis dahin behält sich die Nürnberger Schule GmbH vor, den Platz weiterzugeben. 

Bei Seminaren, die die Nürnberger Schule GmbH mit Kooperationspartnern ausrichtet, werden deren AGB ebenfalls Vertragsbestandteil. 

1a. Personenzertifizierung durch die Attestura GmbH 

Für ausgewählte Lehrgänge (insbesondere: Personenzert. Sachverständiger für Umweltbaubegleiter mit/ohne Baumschutzfachlicher Baubegleitung, Zertifizierter Sachkundiger für Baum- und Habitatstrukturen, Personenzert. Sachverständige/r für Baumstatik, Baumpflege und Baumwertermittlung) erfolgt die Personenzertifizierung durch die Attestura GmbH, Kohlerbachstr. 54, 83435 Bad Reichenhall, als unabhängige Zertifizierungsstelle. Die Nürnberger Schule GmbH ist insoweit nicht Vertragspartner der Zertifizierung, sondern vermittelt diese im Auftrag und auf Rechnung der Attestura GmbH. 

Anmeldung und Zahlung (einschließlich der Prüfungsgebühren) erfolgen weiterhin ausschließlich über die Nürnberger Schule GmbH. Die Nürnberger Schule GmbH leitet die Prüfungsgebühren sowie die zur Zertifizierung erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Lehrgangs- und Prüfungsergebnisse) an die Attestura GmbH weiter. Mit der Anmeldung zu einem der vorgenannten Lehrgänge willigt der Teilnehmer in diese Datenweitergabe ein; die Einzelheiten der Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Nürnberger Schule GmbH sowie den Datenschutzhinweisen der Attestura GmbH (einzusehen hier: Attestura GmbH). 

Durchführung, Bewertung und Erteilung der Zertifizierung obliegen ausschließlich der Attestura GmbH nach deren eigener Prüfungs- und Zertifizierungsordnung. Für Entscheidungen, Verzögerungen oder Fehler im Zertifizierungsverfahren haftet die Nürnberger Schule GmbH nicht; der Teilnehmer hat sich insoweit unmittelbar an die Attestura GmbH zu wenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits an die Attestura GmbH weitergeleiteter Prüfungsgebühren gegenüber der Nürnberger Schule GmbH besteht nicht, sofern die Nichterteilung oder Verzögerung der Zertifizierung nicht auf einem Verschulden der Nürnberger Schule GmbH beruht. 

1b. Verbraucher und Unternehmer

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist gem. § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bucht ein Arbeitgeber einen Lehrgang für einen Mitarbeiter, ist der Arbeitgeber als Vertragspartner Unternehmer im Sinne dieser Regelung, auch wenn eine andere Person am Lehrgang teilnimmt. 

Regelungen dieser AGB, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet; enthält eine Klausel keine solche Kennzeichnung, gilt sie für beide Personengruppen gleichermaßen. 

2. Fälligkeit, Verzug, Zahlung
Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) mit Rechnungsstellung, jedoch spätestens bis 15 Tage vor Kursbeginn, fällig. Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind grundsätzlich nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. 

3. Rücktritt und Seminarausschluss

a) Widerrufsrecht (nur für Verbraucher im Sinne von Ziffer 1b)

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer die Nürnberger Schule GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Muster-Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gemäß Art. 246a § 1 EGBGB finden Sie auf unserer Homepage unter dem Button Widerruf und sind nicht Bestandteil dieser AGB. 

b) Kein Widerrufsrecht für Unternehmer

Für Unternehmer im Sinne von Ziffer 1b besteht das vorstehende gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Für sie richtet sich die Möglichkeit, von der Anmeldung Abstand zu nehmen, ausschließlich nach den nachfolgenden Regelungen zu Umbuchung und Stornierung. 

c) Umbuchung und Stornierung (für Verbraucher und Unternehmer)

Nach Ablauf der Widerrufsfrist bzw. — für Unternehmer — ab Vertragsschluss kann der Teilnehmer den Lehrgang bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen schriftlich umbuchen. Ausgenommen sind Buchungen für Lehrgänge, deren Kursdauer 5 Tage übersteigt (ab 6 Tage); insbesondere Personenzert. Sachverständige/r für Baumstatik, Baumpflege und Baumwertermittlung, Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional, European Tree Worker und European Tree Technician sind stets verbindlich. 

Bei einem Rücktritt vor Ablauf der Umbuchungsfrist wird eine Stornogebühr von 80,- € fällig, danach sind die Seminargebühren in voller Höhe zu entrichten. Die Kosten werden auch dann fällig, wenn der Teilnehmer die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (wie auf der Homepage beschrieben) zu Seminarbeginn nicht vorlegen kann und daher von der Teilnahme ausgeschlossen werden muss. Wir raten daher dringend zum Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung. 

Der Teilnehmer kommt von der Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der Nürnberger Schule GmbH einen Ersatzteilnehmer stellt. Die Zustimmung wird nur verweigert, wenn dem Ersatzteilnehmer Zulassungsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung zur Kursteilnahme fehlen. Sollten der Nürnberger Schule GmbH bereits nachweislich Kosten einer Zertifizierungsstelle entstanden sein, werden diese in tatsächlicher Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. 

4. Absage von Veranstaltungen
Die Nürnberger Schule GmbH hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Nürnberger Schule GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen; die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 

5. Dozenten- /Trainerwechsel
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten/Trainern oder Verschiebungen von Ort oder im Ablaufplan weder zum Vertragsrücktritt noch zur Minderung des Entgelts. 

6. Haftung
Die Nürnberger Schule GmbH haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Nürnberger Schule GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, haftet die Nürnberger Schule GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

7. Urheberrecht
Die verwendeten Schulungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren, Veröffentlichen und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor. 

8. Fotoaufnahmen
Fotografien und Filme, die während der Lehrgänge aufgenommen werden, können mit Einwilligung der oder des Betroffenen für öffentliche Werbezwecke der Nürnberger Schule GmbH verwendet werden. Die Einwilligung wird vor Lehrgangsbeginn gesondert eingeholt (z. B. im Rahmen der Anmeldung oder beim Check-in vor Ort) und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ohne erteilte Einwilligung erfolgt keine Verwendung zu Werbezwecken. 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistung ist der jeweils vereinbarte Veranstaltungsort, sofern nicht anders angegeben. Gerichtsstand ist Nürnberg. Dies gilt nur gegenüber Unternehmern im Sinne von Ziffer 1b; im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen. 

10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

11. Unwirksame Klauseln
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. 

12. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers werden in unserer Kundendatei gespeichert und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung unter www.nuernbergerschule.de/datenschutz. 

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist — insbesondere an die in Ziffer 1a genannte Zertifizierungsstelle sowie an weitere Kooperations- und Zertifizierungspartner, die die Nürnberger Schule GmbH im Rahmen der jeweiligen Kurs- und Prüfungsdurchführung einsetzt oder soweit der Teilnehmer eingewilligt hat. Eine aktuelle Übersicht der jeweiligen Datenempfänger ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen; diese wird bei einem Wechsel der eingesetzten Kooperations- oder Zertifizierungspartner fortlaufend aktualisiert, ohne dass es einer Änderung dieser AGB bedarf. 

13. Förderungen

Prämiengutscheine, Bildungsgutscheine, Bildungsschecks und die dazugehörigen Unterlagen müssen, vollständig und fehlerfrei, vor Kursbeginn vom Teilnehmer an die Seminarverwaltung der Nürnberger Schule GmbH gesendet werden. Alternativ können die Unterlagen spätestens am Tag des Kursbeginns, oder zuvor, persönlich vorgelegt werden. Der Seminarteilnehmer ist eigenverantwortlich verpflichtet, sich die Vorlage der Unterlagen von der Seminarverwaltung quittieren zu lassen. Werden die in diesem Abschnitt genannten Punkte nicht eingehalten, wird die volle Seminargebühr fällig und ist vom Seminarteilnehmer zu zahlen. 

Wird die Bezahlung vom Fördermittelträger im Nachgang aberkannt, ist der Rechnungsbetrag vom Teilnehmer zu übernehmen und in vollem Umfang zu bezahlen.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Die Nürnberger Schule GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. 

Stand 24.09.2026