Gar nicht makaber: Die Standsicherheit von Grabsteinen ist nicht nur nach der Unfallverhüttungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft (VSG 4.7) geregelt, sondern ist auch wichtig für die Sicherheit von Friedhofs-Besuchern.
Die Friedhofsverwaltungen sind angehalten mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabsteine durch Sachkundige überprüfen zu lassen. In diesem Tageskurs geht es um Standsicherheit und die wichtigsten Gefahrenquellen. Gemäß den Prüfrichtlinien müssen Grabsteine mit 300 N geprüft werden. Der Kurs behandelt beide in Deutschland geltenden Regelwerke: BIV-Richtlinie & Anleitung zur Standsicherheitsprüfung von Grabmalen des VFD.