Seit dem Jahr 2003 besteht die Möglichkeit, bei Arbeiten in der Hubarbeitsbühne das Trenngitter wegzulassen, wenn bei beiden Personen im Korb die erweiterte Fachkunde vorliegt. Der Besuch dieses fünftägigen Lehrgangs ist Voraussetzung für die dazu erforderliche Ausnahmegenehmigung der SVLFG. Bitte beachten Sie die Teilnahmevoraussetzungen!