Anwenderschulung PSAgA – DGUV Regel 112-198 / 199PSAgA
Für alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz. Zur Vermeidung von Unfällen hat gem. § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen die DGUV Regeln 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“, ehem. BGR 198) und 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“), welche vor der ersten Benutzung und in der Folge mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung fordern. Inhaltlich gehört dazu auch zwingend ein praktisches Training zur Rettung aus Notsituationen. Die Nürnberger Schule bietet professionelle Unterweisungen in der Anwendung von PSA gegen Absturz, entsprechend den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Für Firmenkunden können die Lehrgänge für Höhenarbeiter auch als Inhouse-Schulung direkt am Firmensitz ausgerichtet werden.
Diesen Kurs bieten wir auch fachspezifisch für folgende Anwendergruppen an:
- Spezialisierte PSA-Schulung – Mobilfunk und Windenergie
- Spezialisierte PSA-Schulung – Dachdecker und Gerüstbau
- Spezialisierte PSA-Schulung – Hochregallager
- Spezialisierte PSA-Schulung – Feuerwehr und Rettungskräfte