Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional

Seit vergangener Woche steht fest: Im Bundesgesetzblatt I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020, s.S. 2643, wurde die novellierte Verordnung zur Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege (GFB) nunmehr veröffentlicht. Damit tritt die Verordnung, wie geplant, am 1. Januar 2021 in Kraft.

Neben der neuartigen Prüfungsdurchführung erhält man zukünftig mit Bestehen der Prüfung den Abschluss:

Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional

Welche Änderungen sich in der Prüfung ergeben, was die Novellierung für bestehende Fachagrarwirte bedeutet und wie die Nürnberger Schule Sie perfekt zum Bachelor Professional begleitet erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum wurde die Prüfungsverordnung zum Fachagrarwirt novelliert?

Anlass zur Novellierung gab vor allem das neue Berufsbildungsgesetz. Das neue Berufsbildungsgesetz führt die Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ für die Fortbildungsabschlüsse ein. Diese sollen den Wert des Handwerks stärken, indem so die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gezeigt wird und heben die Praxisnähe sowie die besonderen Fähigkeiten von Industriemeistern, Fachwirten oder Bilanzbuchhaltern hervor. Der Zusatz „Professional“ soll die Abgrenzung von akademischen Abschlüssen ermöglichen. Die neuen Bezeichnungen sind zudem ein wichtiger Beitrag zum internationalen Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit und unterstützen die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland.

Außerdem soll eine ein Eingruppierung nach DQR 6 erfolgen, was den Fachagrarwirt Baumpflege auf das Meisterniveau hebt.

Was ändert sich in der Prüfung?

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Zulassungsvoraussetzungen bestehen:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Forstwirt/Forstwirtin, Gärtner/Gärtnerin oder Landwirt/Landwirtin,

eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Teilen von diesen nachgewiesen werden, welche überwiegend Arbeiten in der Baumpflege durchführen. Die Berufspraxis muss in Bezug auf baumpflegerische Tätigkeiten einschlägig sein.

(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Wesentlich ist hierbei, dass zukünftig die zweijährige Berufspraxis für ausgebildete Forstwirte/Gärtner/Landwirte keine Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung mehr ist.

Prüfungsbestandteile

Bisher gliederte sich die Prüfung in folgende Bestandteile

  1. Grundlagen der Baumpflege und Baumsanierung,
  2. Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung,
  3. Wirtschaft, Recht und Soziales.

Nach der neuen Verordnung umfasst die Prüfung folgend Prüfungsteile

  1. Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen,
  2. Betriebs- und Unternehmensführung und
  3. Mitarbeiterführung und Personalmanagement.

Hier zeigt sich bereits, dass sich die Prioritäten deutlich in Richtung der Unternehmens- und Mitarbeiterführung verschieben.

Struktur der Prüfung 

Bisher:

PrüfungsteilDurchführung der Prüfung
Grundlagen der Baumpflege und Baumsanierung-> Praktischer Teil: Baumschadensdiagnose selbständig zu planen, durchzuführen und in einem Prüfungsgespräch erläutern. (90 min)

-> Schriftliche Prüfung über 60 min. Ggf. mündliche Nachprüfung über max. 30 min

Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung-> zwei Arbeitseinsätze aus den Arbeitsbereichen Baumpflegemaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen im Baumumfeld, Baumsanierungsmaßnahmen
Wirtschaft, Recht und Soziales-> Lösung einer praxisbezogenen Aufgabe anhand eines Fallbeispiels (180 min) mit anschließender Erläuterung in einem Prüfungsgespräch (max. 30 min)

„Neue“ Fachagrarwirt Bachelor Professional

PrüfungsteilDurchführung der PrüfungGewichtungGewichtung gesamt
1: Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen-> ein Arbeitsprojekt

-> eine Arbeitsprobe

-> eine schriftliche Prüfung

3/6

1/6

2/6

2/4
2: Betriebs- und Unternehmensführung -> eine Fallstudie

-> eine schriftliche Prüfung

2/3

1/3

1/4
3: Mitarbeiterführung und Personalmanagement -> eine Fallstudie

-> eine schriftliche Prüfung

2/3

1/3

1/4

Grundlegend neu ist hierbei, das Arbeitsprojekt, für das der Prüfling für die Erstellung einen Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung hat. Abschließend erfolgt die Prüfung in einem max. 60 min dauernden Fachgespräch. Hierbei handelt es ich hinsichtlich Qualität und Quantität ausdrücklich nicht um eine Bachelorarbeit.

Was bedeutet das für bestehende Fachagrarwirte?

Bestehende, nach der alten Verordnung geprüfte Fachagrarwirte, dürfen die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz Bachelor Professional nicht tragen. Hervorzuheben ist hier die Bestrebungen des Bundesverbandes für Arboristik, Höhenarbeit und Ökologie e.V. (BAHÖ).

Zum einen wird an Vergabestellen kommuniziert, dass der bisherige Fachagrarwirt durch die erworbene Berufserfahrung fachlich dem Bachelor Professional in nichts nachsteht. Hinsichtlich der Qualifizierungsanforderungen in Ausschreibungen ist von einer Unterscheidung des „neuen“ und „alten“ Fachagrarwirt abzusehen.

Hinsichtlich der tariflichen Bezahlung vor allem im öffentlichen Dienst kann es jedoch, da nur der neue GFB in den DQR 6 eingruppiert werden soll, zu Problemen führen. Der BAHÖ setzt sich für seine Mitglieder ein, um ein tragbares Anerkennungsverfahren zu ermöglich. Ein Zweiklassen-Fachagrarwirt Gesellschaft sollte tunlichst vermieden werden. Die Befreiung von Prüfungsteilen gem. § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes ist zu konkretisieren bzw. zu vereinheitlich, sodass Fachagrarwirte, welche ihre Prüfung nach der bestehenden Prüfungsverordnung abgelegt haben, durch eine schlanke „Anerkennungsprüfung“ ebenfalls den Titel Bachelor Professional tragen können. Betroffene können sich an verwaltung@bahoe.org wenden.

Warum ist die Nürnberger Schule Ihr perfekter Begleiter zum Bachelor Professional?

Alle Lehrgänge zum Fachagrarwirt Baumpflege, die im Jahr 2021 an der Nürnberger Schule starten werden nach der neuen Verordnung geschult und geprüft. Der BAHÖ als auch Dozenten der Nürnberger Schule sind in der Konzipierung des neuen Rahmenlehrplans involviert.

Im Hinblick auf die nötigen Module, welche notwendig sind, um eine entsprechende, qualitativ hochwertige Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten muss noch auf den finalen Rahmenlehrplan gewartet werden.

Teilnehmer, die sich für einen Kurs zum GFB angemeldet haben bzw. anmelden werden, können darauf vertrauen, dass die neuen Lehr- bzw. Prüfungsinhalte ggf. unter Hinzunahme zusätzlicher Module vollumfänglich geschult werden. Teilnehmer der „Pilotlehrgänge“ im Jahr 2021 können an den etwaig notwendigen Zusatzmodulen kostenlos teilnehmen.

Dadurch verschafft Ihnen die Nürnberger Schule die Sicherheit sich gezielt auf die neue Prüfung vorzubereiten ohne das weitere, vorab nicht bekannte Kosten entstehen.