Abfallrecht in der Praxis

Staatlich anerkannte 2-Tages-Fortbildung zur Aktualisierung der Fachkunde nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV – mit Stefan Strelow, Altdorf bei Nürnberg

Wer als Abfallbeauftragte/r bestellt ist, muss die Fachkunde nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung aktualisieren – und zwar „monatsscharf“: Wird die Frist auch nur um wenige Wochen überschritten, ist die Fachkunde formal erloschen und muss über einen viertägigen Grundlehrgang komplett neu erworben werden.

Dieses 2-Tages-Präsenzseminar deckt die staatlich anerkannte Aktualisierung vollständig ab und bringt Sie gleichzeitig praktisch auf den aktuellen Stand: Referent Stefan Strelow übersetzt KrWG, GewAbfV, AbfBeauftrV und das untergesetzliche Regelwerk in alltagstaugliche Antworten – mit Fällen aus über 30 Jahren Praxis in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft.

Termine & Buchung