Ein MUSS für verantwortungsvolle Baumkletterer!
Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Kletterer sind zudem zu ihrem eigenen Schutz und dem ihrer mitkletternden Kollegen verpflichtet, jährliche Rettungsübungen durchzuführen. Was liegt da näher, als beides miteinander zu verbinden? In dieser eintägigen Schulung frischen Sie auf, was sich im Ernstfall als lebensrettend erweisen kann.