Zertifizierter PSAgA Anwender für Schachtrettung PSA S

Anwenderschulung PSAgA – DGUV Regel 112-198 / 199 PSAgA

Für alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz. Zur Vermeidung von Unfällen hat gem. § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen die DGUV Regeln 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“, ehem. BGR 198) und 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“), welche vor der ersten Benutzung und in der Folge mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung fordern. Inhaltlich gehört dazu auch zwingend ein praktisches Training zur Rettung aus Notsituationen. Die Nürnberger Schule bietet professionelle Unterweisungen in der Anwendung von PSA gegen Absturz, entsprechend den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Für Firmenkunden können die Lehrgänge für Höhenarbeiter auch als Inhouse-Schulung direkt am Firmensitz ausgerichtet werden.

INHOUSE-KURS

Kurse finden nur auf Anfrage im Rahmen einer Inhouse-Schulung statt. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns einfach eine Mail an: info@nuernbergerschule.de